Zum Jahr 2017 haben sich viele Regelungen für den Führerschein geändert. Davon betroffen ist auch der C1-Lappen bzw. Führerschein. Diese Fahrerlaubnis gilt seit dem 28. Dezember nur noch befristet für fünf Jahre.
Wer einen C1- oder C1E-Führerschein zusätzlich zur Führerschein Klasse B besitzt, muss sich an die neue zeitliche Befristung halten. Inhaber müssen künftig alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung absolvieren, um den Führerschein zu verlängern.
Mit dem Führerschein Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7,5t gefahren werden. Betroffen sind alle, die ihren C1- oder C1E-Führerschein ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellt bekommen haben. Ein Verstoß gegen diese neue Vorgabe wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestuft und als Straftat sanktioniert. Also bitte hier wirklich aufpassen!
Diese neue Regelung gilt auch dann, wenn im Führerschein (Rückseite Spalte 11) ursprünglich eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen wurde (siehe Beispielfoto am Anfang des Artikels). Die Inhaber solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen.
Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 erstmalig in dieser Klasse erteilt wurden, sind davon nicht betroffen. Diese Führerscheinhalter behalten die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, erst danach wird sie jeweils auf fünf Jahre befristet. Für Personen mit einem solchen Führerschein ändert sich also nichts.