• LKW bis maximal 7,5 Tonnen + Anhänger mit max. 750kg
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3.500 und maximal 7.500 kg sowie einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.

  • Mindestalter bei 18 Jahren. (Ausnahmeregelung möglich bei Auszubildenden in Deutschland).
  • LKW bis maximal 7,5 Tonnen + Anhänger
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (Zugfahrzeug mit Hänger) von mehr 3.500 und maximal 12.000 kg sowie einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.

  • Mindestalter bei 18 Jahren. (Ausnahmeregelung möglich bei Auszubildenden in Deutschland).
  • LKW mehr als 7,5 Tonnen
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (Zugfahrzeug mit Hänger) von mehr 3.500kg sowie einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.

  • Mindestalter bei 21 Jahren. Außnahmen möglich.

  • Hinweis:
    Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
  • LKW bzw. Sattelanhänger über 7,5 Tonnen Gesamtmasse und Anhänger von mehr als 750 kg
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (Zugfahrzeug mit Hänger) von mehr 7,5 Tonnen sowie einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer).

  • Mindestalter bei 21 Jahren. Außnahmen möglich.

  • Hinweis:
    Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
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