Unsere Maßnahmenzulassung
nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung -AZAV
Solltet ihr durch z.B. das Arbeitsamt gefördert werden um die Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu machen, so könnt ihr euch bei uns melden.
Solltet ihr durch z.B. das Arbeitsamt gefördert werden um die Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu machen, so könnt ihr euch bei uns melden.
Wir sind somit zugelassen!
Weiterbildungsmaßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Kurz: "Wir dürften mit Öffentlichen Bildungsträgern wie zum Beispiel dem Arbeitsamt direkt abrechnen. Solltet ihr hierzu weitere Fragen haben könnt ihr euch einfach bei uns melden."
Weiterbildungsmaßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Kurz: "Wir dürften mit Öffentlichen Bildungsträgern wie zum Beispiel dem Arbeitsamt direkt abrechnen. Solltet ihr hierzu weitere Fragen haben könnt ihr euch einfach bei uns melden."